Trainings, Workshops und Wahrnehmungsbasierte Persönlichkeitsbestimmung iTYPE auf Anfrage.
Meine Angebote sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
In der Regel können Aufwendungen für Coaching und Supervision als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Genauere Auskünfte erhalten Sie hierzu bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.